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Für Privatspenden

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es leider nicht mehr möglich, Spenden mittels ArbeitnehmerInnenveranlagung eigenständig an das Finanzamt zu übermitteln, deshalb übernehmen wir sehr gerne die Meldung für Sie.

  • Es wird für Sie wesentlich leichter, da Sie sich nicht mehr selbst um die Meldung Ihrer Spende beim Finanzamt kümmern müssen und dadurch Ihre steuerliche Begünstigung automatisch erhalten.
  • Bitte geben Sie hierfür Ihren Namen (muss mit der Schreibweise im Melderegister übereinstimmen), Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift bekannt.
  • Selbstverständlich übermitteln wir Ihre Daten sicher und verschlüsselt an das Finanzamt.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Überweisung Ihrer Spende der Vereinsname (Angelman Verein Österreich), Ihr Absender und der Spendenbetrag angeführt ist, denn nur dann ist es uns möglich, Ihre Spende auch richtig zuzuordnen.

Für Unternehmen

  • Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben. Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
  • Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

Registrierungsnummer beim Finanzamt

  • Angelman Verein Österreich  SO- 17463